Die Versorgung mit Wohnraum ist ein elementares Grundbedürfnis. Aus diesem Grund bestehen seit vielen Jahren auf kommunaler und regionaler Ebene Initiativen, um Wohnungsnotfällen vorzubeugen oder im Bedarfsfall effiziente Hilfe zu gewähren. Mit dem Programm "Wohnungslosigkeit vermeiden - dauerhaftes Wohnen sichern" hat die Landesregierung seit 1996 fast 140 solcher Projekte in über 40 Kommunen Nordrhein-Westfalens unterstützt.
Nach über zwölf Jahren wurde das bisher geltende Förderkonzept den deutlichen Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Bedarfslagen bei den Zielgruppen des Programms nicht mehr ausreichend gerecht.
Die Landesregierung hat daher am 26. Februar 2009 ein neues Aktionsprogramm "Obdachlosigkeit verhindern - Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen" beschlossen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über das neue Aktionsprogramm, über die Definition einiger Begriffe, die im hier beschriebenen Themenfeld häufig verwendet werden und über Publikationen, die im thematischen Umfeld der bisherigen Förderung erschienen sind.